LOrem Ispum
Streitvermeidung & Streitbeilegung -
bevor Gerichte entscheiden, entscheiden Fakten.
Die meisten technischen Streitfälle lassen sich lösen, bevor ein Richter das Wort ergreift. Als unabhängiger Sachverständiger kläre ich, was technisch stimmt und was vertraglich gilt. Das spart Zeit und Geld. Geschäftsbeziehungen bleiben intakt.
Streitvermeidung · Von Anfang an richtig aufgestellt
Verträge, die halten.
Änderungen, die dokumentiert sind.
Streit entsteht selten aus bösem Willen. Er entsteht, weil Aufträge unscharf formuliert sind, Änderungen nicht erfasst werden und Erwartungen auseinanderlaufen. Wer diese Schwachstellen erkennt, bevor ein Vertrag unterschrieben ist, hat den größten Hebel.
Als gerichtlich zertifizierter Sachverständiger kenne ich aus hunderten Gutachten, wie Vertragsstreitigkeiten entstehen und welche Formulierungen vor Gericht standhalten. Dieses Wissen bringe ich direkt in die Vertragsgestaltung und Auftragsabwicklung ein.
Meine Leistungen zur Streitvermeidung
- Vertragsprüfung auf technische Plausibilität und Konfliktpotenzial vor Unterzeichnung
- Identifikation unklarer Leistungsbeschreibungen und offener Haftungsfragen
- Begleitung der Auftragsabwicklung und Dokumentation von Änderungen
- Technische Einschätzung bei Meinungsverschiedenheiten im laufenden Projekt
- Claim Management – Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen bei Mängeln oder Verzug
- Abstimmung mit Rechtsanwalt zur frühzeitigen Risikobewertung
Ihr Mehrwert
Klare Lage, bevor der Streit entsteht.
- Risiken im Vertrag erkannt, bevor sie teuer werden
- Klare, gerichtsfeste Leistungsbeschreibungen
- Änderungen dokumentiert und beweissicher erfasst
- Geschäftsbeziehung bleibt intakt
- Kosten für Rechtsstreit vermieden
Streitbeilegung · Wenn ein Konflikt bereits eingetreten ist
Klärung durch Fakten.
Nicht durch Eskalation.
Wenn ein Streit eingetreten ist, brauchen beide Seiten eines: jemanden, der sagt, was technisch tatsächlich der Fall ist. Als unabhängiger Sachverständiger kläre ich Meinungsverschiedenheiten über Vertragserfüllung, Leistungsumfang und Schadensursachen. Das schafft die Grundlage für eine Einigung.
Ein Schiedsgutachten ist dabei oft der kürzeste Weg. Das Verfahren ist vertraulich, die Kosten sind kalkulierbar, und die Geschäftsbeziehung bleibt häufig erhalten. Wo das nicht möglich ist, begleite ich das Schieds- oder Gerichtsverfahren mit technischer Expertise.
Meine Leistungen zur Streitbeilegung
- Schiedsgutachten zur außergerichtlichen Einigung – vertraulich und unparteiisch
- Leistungsüberprüfung und Ausführungsbeurteilung als Verhandlungsgrundlage
- Zusammenwirken mit Rechtsanwalt zur Vorbereitung auf Schieds- oder Gerichtsverfahren
- Sachverständigenunterstützung bei VIAC-Schiedsverfahren (Wien)
- Sachverständigenunterstützung bei Schweizer Schiedsverfahren (ASA / Swiss Arbitration)
- Obergutachten bei zwei widersprüchlichen Parteigutachten
Ihr Mehrwert
Einigung ohne Gericht – wenn möglich.
- Klärung ohne Gerichtsverfahren möglich
- Vertrauliches, gesichtswahrendes Verfahren
- Technische Klarheit als Verhandlungsgrundlage
- Schnellere Einigung, kalkulierbare Kosten
- Internationale Erfahrung (AT, CH, DE)
Aus der Praxis
Impressionen
Arbeitsweise
Von der ersten Einschätzung bis zur Einigung.
01
Analyse der Ausgangslage
Prüfung aller Unterlagen – Verträge, Änderungsbelege, Korrespondenz. Klärung, was technisch tatsächlich vereinbart war.
02
Befund vor Ort
Begehung und Dokumentation der Anlage, Leistung oder des Schadens. Technische Tatsachenfeststellung als Grundlage für alles Weitere.
03
Gutachten & Einschätzung
Klares, nachvollziehbares Dokument mit Ergebnis – verwendbar für Verhandlungen, Schiedsverfahren oder vor Gericht.
04
Begleitung bis zum Abschluss
Unterstützung der Rechtsvertretung in Verhandlungen und Verfahren – bis zur Einigung oder zum abgeschlossenen Urteil.
Häufige Fragen
Was Sie wissen sollten, bevor Sie anrufen.
Die wichtigsten Fragen aus 25 Jahre Gutachtertätigkeit
Ein Schiedsgutachten lohnt sich, wenn beide Parteien grundsätzlich zu einer Einigung bereit sind, aber über technische Sachverhalte streiten: Was wurde geliefert? Entspricht die Leistung dem Vertrag? Wer hat den Schaden verursacht? Das Verfahren ist schneller, günstiger und vertraulich. Ein Gerichtsverfahren wird nötig, wenn eine Einigung grundsätzlich ausgeschlossen ist oder ein vollstreckbarer Titel gebraucht wird.
Das hängt von der Schiedsgutachtenvereinbarung ab, die die Parteien vorab treffen. In der Regel gilt das Gutachten als verbindliche Grundlage für die Einigung. Kommt keine Einigung zustande, steht der Weg zum Schiedsgericht oder ordentlichen Gericht weiter offen. Ich berate gerne gemeinsam mit Ihrer Rechtsvertretung, welche Form für Ihren Fall passt.
Ja. Ich bin mit Schiedsverfahren unter VIAC (Wien) und Swiss Arbitration (ASA) vertraut und habe Erfahrung mit Fällen, in denen Vertragspartner in verschiedenen Ländern ansässig sind. Gutachten erstelle ich auf Deutsch und Englisch.
So früh wie möglich. Je früher ich eingebunden werde, desto mehr Optionen gibt es. In einer frühen Phase lassen sich Fakten noch sauber sichern, Verträge analysieren und Positionen bewerten – ohne dass sich die Fronten bereits verhärtet haben. Warten Sie nicht, bis der Anwalt bereits tätig ist.
Die Kosten hängen vom Umfang der technischen Klärung ab. Typischerweise teilen die Parteien die Kosten des Schiedsgutachters zu gleichen Teilen – das liegt im Interesse beider Seiten, weil beide ein unparteiisches Ergebnis wollen. Im Erstgespräch gebe ich eine realistische Einschätzung des Aufwands.
Ein Parteigutachten wird von einer Seite beauftragt und vertritt methodisch sauber deren Fragestellung. Ein Schiedsgutachten wird von beiden Parteien gemeinsam beauftragt und ist auf Neutralität ausgelegt. Beide Formen können in unterschiedlichen Phasen eines Konflikts sinnvoll sein – das Parteigutachten eher zur Positionsklärung und Vorbereitung, das Schiedsgutachten zur Einigung.
Ihr nächster Schritt
Streit im Entstehen oder bereits eingetreten?
Ich sage Ihnen direkt, wie ich helfen kann.
Schildern Sie mir Ihre Situation –
ich sage Ihnen direkt, ob und wie ich helfen kann.