LOrem Ispum

Streitvermeidung & Streitbeilegung -
bevor Gerichte entscheiden, entscheiden Fakten.

Die meisten technischen Streitfälle lassen sich lösen, bevor ein Richter das Wort ergreift. Als unabhängiger Sachverständiger kläre ich, was technisch stimmt und was vertraglich gilt. Das spart Zeit und Geld. Geschäftsbeziehungen bleiben intakt.

Jahre Erfahrung
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Streitvermeidung · Von Anfang an richtig aufgestellt

Verträge, die halten.
Änderungen, die dokumentiert sind.

Streit entsteht selten aus bösem Willen. Er entsteht, weil Aufträge unscharf formuliert sind, Änderungen nicht erfasst werden und Erwartungen auseinanderlaufen. Wer diese Schwachstellen erkennt, bevor ein Vertrag unterschrieben ist, hat den größten Hebel.

Als gerichtlich zertifizierter Sachverständiger kenne ich aus hunderten Gutachten, wie Vertragsstreitigkeiten entstehen und welche Formulierungen vor Gericht standhalten. Dieses Wissen bringe ich direkt in die Vertragsgestaltung und Auftragsabwicklung ein.

Meine Leistungen zur Streitvermeidung

Ihr Mehrwert

Klare Lage, bevor der Streit entsteht.

Streitbeilegung · Wenn ein Konflikt bereits eingetreten ist

Klärung durch Fakten.
Nicht durch Eskalation.

Wenn ein Streit eingetreten ist, brauchen beide Seiten eines: jemanden, der sagt, was technisch tatsächlich der Fall ist. Als unabhängiger Sachverständiger kläre ich Meinungsverschiedenheiten über Vertragserfüllung, Leistungsumfang und Schadensursachen. Das schafft die Grundlage für eine Einigung.

Ein Schiedsgutachten ist dabei oft der kürzeste Weg. Das Verfahren ist vertraulich, die Kosten sind kalkulierbar, und die Geschäftsbeziehung bleibt häufig erhalten. Wo das nicht möglich ist, begleite ich das Schieds- oder Gerichtsverfahren mit technischer Expertise.

Meine Leistungen zur Streitbeilegung

Ihr Mehrwert

Einigung ohne Gericht – wenn möglich.

Arbeitsweise

Von der ersten Einschätzung bis zur Einigung.

01

Analyse der Ausgangslage

Prüfung aller Unterlagen – Verträge, Änderungsbelege, Korrespondenz. Klärung, was technisch tatsächlich vereinbart war.

02

Befund vor Ort

Begehung und Dokumentation der Anlage, Leistung oder des Schadens. Technische Tatsachenfeststellung als Grundlage für alles Weitere.

03

Gutachten & Einschätzung

Klares, nachvollziehbares Dokument mit Ergebnis – verwendbar für Verhandlungen, Schiedsverfahren oder vor Gericht.

04

Begleitung bis zum Abschluss

Unterstützung der Rechtsvertretung in Verhandlungen und Verfahren – bis zur Einigung oder zum abgeschlossenen Urteil.

Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten, bevor Sie anrufen.

Die wichtigsten Fragen aus 25 Jahre Gutachtertätigkeit

Ein Schiedsgutachten lohnt sich, wenn beide Parteien grundsätzlich zu einer Einigung bereit sind, aber über technische Sachverhalte streiten: Was wurde geliefert? Entspricht die Leistung dem Vertrag? Wer hat den Schaden verursacht? Das Verfahren ist schneller, günstiger und vertraulich. Ein Gerichtsverfahren wird nötig, wenn eine Einigung grundsätzlich ausgeschlossen ist oder ein vollstreckbarer Titel gebraucht wird.

Das hängt von der Schiedsgutachtenvereinbarung ab, die die Parteien vorab treffen. In der Regel gilt das Gutachten als verbindliche Grundlage für die Einigung. Kommt keine Einigung zustande, steht der Weg zum Schiedsgericht oder ordentlichen Gericht weiter offen. Ich berate gerne gemeinsam mit Ihrer Rechtsvertretung, welche Form für Ihren Fall passt.

Ja. Ich bin mit Schiedsverfahren unter VIAC (Wien) und Swiss Arbitration (ASA) vertraut und habe Erfahrung mit Fällen, in denen Vertragspartner in verschiedenen Ländern ansässig sind. Gutachten erstelle ich auf Deutsch und Englisch.

So früh wie möglich. Je früher ich eingebunden werde, desto mehr Optionen gibt es. In einer frühen Phase lassen sich Fakten noch sauber sichern, Verträge analysieren und Positionen bewerten – ohne dass sich die Fronten bereits verhärtet haben. Warten Sie nicht, bis der Anwalt bereits tätig ist.

Die Kosten hängen vom Umfang der technischen Klärung ab. Typischerweise teilen die Parteien die Kosten des Schiedsgutachters zu gleichen Teilen – das liegt im Interesse beider Seiten, weil beide ein unparteiisches Ergebnis wollen. Im Erstgespräch gebe ich eine realistische Einschätzung des Aufwands.

Ein Parteigutachten wird von einer Seite beauftragt und vertritt methodisch sauber deren Fragestellung. Ein Schiedsgutachten wird von beiden Parteien gemeinsam beauftragt und ist auf Neutralität ausgelegt. Beide Formen können in unterschiedlichen Phasen eines Konflikts sinnvoll sein – das Parteigutachten eher zur Positionsklärung und Vorbereitung, das Schiedsgutachten zur Einigung.

Ihr nächster Schritt

Streit im Entstehen oder bereits eingetreten?
Ich sage Ihnen direkt, wie ich helfen kann.

Schildern Sie mir Ihre Situation –
ich sage Ihnen direkt, ob und wie ich helfen kann.

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