Leistung · Maschinenbau & Betriebstechnik
Risiko und Sicherheitsmanagment –
damit Risiken sichtbar werden, bevor sie schaden.
Sicher ist, dass nichts wirklich sicher ist. Ich prüfe CE-Konformität, erstelle Risikoanalysen für Produktions- und Betriebsanlagen und begleite Betriebe durch Genehmigungsverfahren. Technisch fundiert, rechtlich haltbar, gerichtsfest.
Produktsicherheit und Konformität
Rechtssichere Produkte –
von der Risikobeurteilung bis zum CE-Zeichen.
Viele Unternehmen unterschätzen, was hinter einer CE-Konformitätserklärung steckt. Ein Typenschild genügt nicht. Entscheidend ist, ob die zugrundeliegende Risikobeurteilung methodisch korrekt, vollständig und rechtlich haltbar ist. Als gerichtlich zertifizierter Sachverständiger weiß ich, was Behörden und Gerichte im Streitfall tatsächlich prüfen.
Ich überprüfe Konformitätserklärungen und Risikoanalysen, überarbeite Betriebsanleitungen und Handbücher und begleite Unternehmen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Sicherheitspflichten – praxisnah und ohne überzogenen Bürokratismus.
Meine Leistungen zur Produktsicherheit
- Überprüfung der Konformitätserklärung auf rechtliche und technische Richtigkeit
- Prüfung und Erstellung von Risikobeurteilungen gem. Maschinenrichtlinie / Maschinenverordnung
- Erstellen oder Überprüfen von Betriebsanleitungen und Handbüchern
- Beurteilung der CE-Kennzeichnungspflicht bei Maschinen, Anlagen und Produkten
- Produktsicherheitsanalysen als Grundlage für Haftungsfragen
Ihr Mehrwert
Rechtssicherheit. Keine bösen Überraschungen bei Behörden oder vor Gericht.
- Gerichtsfeste Risikobeurteilung – methodisch korrekt und vollständig
- Klarer Befund: Konformitätslücken erkannt, bevor sie zum Problem werden
- Betriebsanleitungen, die verständlich sind und haften, was sie beschreiben
- Unabhängiger Blick – ohne Eigeninteresse, mit Sachverstand
Produktionssicherheit und Arbeitsmittel
Sichere Betriebsanlagen –
Gefährdungsbeurteilungen, die wirken.
Betriebliche Sicherheit ist kein einmaliges Projekt. Arbeitsmittelverordnung, Betriebsanlagenrecht, wiederkehrende Prüfpflichten: der gesetzliche Rahmen ist komplex. Ich helfe Betriebsleitern und Sicherheitsbeauftragten, ihre Anlagen nachweislich sicher zu halten und bei einer Überprüfung keine offenen Flanken zu haben.
Meine Leistungen zur Produktionssicherheit
- Gefährdungsbeurteilungen gem. Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
- Wiederkehrende Prüfungen gem. §82 Betriebsanlagen und §8 AM-VO
- Sicherheitsüberprüfungen bei Errichtung, Erweiterung und Modifikation von Produktionsanlagen
- Überprüfung sicherheitstechnischer Maßnahmen und Schutzeinrichtungen
- Beurteilung von Unfallursachen und Sicherheitsmängeln
Ihr Mehrwert
Nachweisliche Sicherheit. Rechtliche Absicherung bei Prüfungen und Unfällen.
- Dokumentierte Gefährdungsbeurteilung als Entlastungsbeweis im Schadensfall
- Erfüllung der gesetzlichen Prüfpflichten – lückenlos nachweisbar
- Früherkennung sicherheitskritischer Schwachstellen in laufenden Anlagen
- Unparteiische Beurteilung ohne Betriebsblindheit
Aus der Praxis
Impressionen
Fallbeispiele
Verlassen! Und verlassen? – Wer die Konformitätserklärung schuldet
Wer eine automatisierte Anlage in Betrieb nimmt und sich auf die Konformitätserklärung eines Dritten verlässt, ist nicht automatisch auf der sicheren Seite. In meiner Erfahrung aus über 20 Jahren Gutachtertätigkeit
Anlage ohne CE-Kennzeichnung – und plötzlich haftet der Betreiber.
Wer eine Betriebsanlage ohne CE-Kennzeichnung in Betrieb nimmt, haftet – auch wenn er sie nicht selbst gebaut hat. In meiner Erfahrung aus über 20 Jahren Gutachtertätigkeit ist die Betreiberhaftung bei
Betriebsanlagencoach und Risikoanalysen
Risikoanalysen und Behördenverfahren beschleunigen.
Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen dauern. Als nichtamtlicher Sachverständiger (NASV) kann ich Verfahren aktiv beschleunigen: vollständige, fachgerecht aufbereitete Unterlagen lassen Behörden keine Rückfragen. Das spart Zeit und Zusatzkosten.
Ich erstelle und prüfe Risikoanalysen von der CE-Konformität bis zur Produktionssicherheit laufender Anlagen. Dabei berücksichtige ich immer die mögliche spätere Verwendung in rechtlichen oder versicherungstechnischen Verfahren.
Meine Leistungen
- Unterstützung bei der Erstellung von Genehmigungsunterlagen für Betriebsanlagen
- Nichtamtlicher Sachverständiger (NASV) zur Verfahrensbeschleunigung
- Sicherheitsanalysen und Risikobeurteilungen (CE, Maschinensicherheit
- Risikoanalysen für Produktionssicherheit laufender Anlagen
- Risk Engineering gem. CE-Konformitätsvorgaben
Ihr Mehrwert
Schnellere Genehmigung. Rechtssichere Dokumentation.
- Vollständige Unterlagen – keine Rückfragen, keine Verzögerungen
- NASV-Einsatz als anerkannte Beschleunigungsmethode
- Risikoanalysen, die auch vor Gericht standhalten
- Erfahrung aus hunderten Gutachten fließt direkt ein
Unternehmenskontinuität
Business Continuity Report - wenn der Betrieb weitergehen muss.
Was passiert, wenn ein kritisches System ausfällt, ein Schlüssellieferant wegbricht oder ein Schadensereignis den Betrieb stoppt? Für viele Unternehmen ist ein Desaster-Recovery-Plan eine konkrete Anforderung von Kunden, Lieferanten oder Versicherern.
Ich erstelle Business Continuity Reports mit realistischen Szenarien und konkreten Handlungsabläufen, kein bürokratisches Dokument, sondern ein Instrument, das im Ernstfall funktioniert.
Leistungsumfang Business Continuity
- Analyse kritischer Betriebsprozesse und Abhängigkeiten
- Identifikation von Ausfallszenarien und Risikostufen
- Erstellung des Desaster-Recovery-Plans inkl. Handlungsabläufen
- Beurteilung der Auswirkungen auf Lieferketten und Kundenverpflichtungen
- Verwendung als Sicherheitsdokument gegenüber Kunden/Lieferanten
Ihr Mehrwert
Handlungsfähigkeit im Ernstfall. Vertrauen bei Kunden und Partnern.
- Realistischer Plan – kein papierenes Alibi-Dokument
- Stärkt die Verhandlungsposition gegenüber Versicherern
- Nachweis gegenüber Kunden und Lieferanten über Sicherheitsstandards
- Erstellt von einem Sachverständigen mit Schadensmanagement-Praxis
Mein Ansatz
Vier Dimensionen.
Die meisten prüfen nur eine.
Technische Gutachter prüfen, was defekt oder nicht konform ist. Das reicht selten. Meine Erfahrung aus 20 Jahren Sachverständigentätigkeit zeigt: Ein Risiko ist erst dann vollständig bewertet, wenn alle vier Komponenten berücksichtigt sind. Nur so lässt es sich steuern.
01
Technische Komponente
- Was ist der Zustand der Anlage, des Produkts oder des Prozesses?
- Wo liegen technische Schwachstellen, Mängel oder Konformitätslücken?
02
Betriebswirtschaftliche Komponente
- Was kostet das Risiko im Eintrittsfall?
- Was kostet die Prävention?
- Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat ein Ausfall, ein Stillstand, ein Schaden?
03
Rechtliche Komponente
- Was sind die Haftungsfolgen?
- Welche Normen, Verordnungen und Gesetze greifen?
- Was hält vor Gericht stand – und was nicht?
04
Psychologische Komponente
Warum werden Risiken intern nicht gesehen oder ignoriert? Betriebsblindheit, Gruppendenken und Wahrnehmungsverzerrungen sind oft die eigentliche Ursache.
"Zwischen mit Risiken umgehen und Risiken umgehen steht die Warhnehmung."
Arbeitsweise
Von der Risikoanalyse bis zum gerichtsfesten Bericht.
01
Erstgespräch & Lagebild
Gemeinsame Bestandsaufnahme: Welche Anlagen, Prozesse und Risikobereiche sind betroffen? Welche gesetzlichen Anforderungen bestehen?
02
Analyse vor Ort
Besichtigung der Anlage, Sichtung vorhandener Unterlagen – Konformitätserklärungen, Risikoanalysen, Betriebsanleitungen, Prüfprotokolle.
03
Risikobewertung
Systematische Bewertung nach anerkannter Methodik – mit Fokus auf rechtliche Haltbarkeit und praktische Umsetzbarkeit der Maßnahmen.
04
Bericht & Begleitung
Gerichtsfeste Dokumentation aller Befunde und Empfehlungen – bei Bedarf mit Begleitung der Umsetzung und Behördenkommunikation.
Häufige Fragen
Was Sie wissen sollten, bevor Sie anrufen.
Die wichtigsten Fragen aus 25 Jahren Sachverständigentätigkeit im Bereich Sicherheit und Risikomanagement.
Technisches Risikomanagement ist die systematische Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken in Produktions- und Betriebsanlagen. Ziel ist nicht, alle Risiken auszuschalten. Das ist unrealistisch. Ziel ist, sie zu kennen, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen auf ein tragbares Niveau zu senken. Mein Ansatz: Risiken nicht umgehen, sondern mit Risiken umgehen.
Für alle Maschinen und Anlagen unter der EU-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) bzw. ab 2027 unter der neuen Maschinenverordnung ist eine Risikobeurteilung vor dem Inverkehrbringen Pflicht. Das gilt für neue Maschinen ebenso wie für wesentliche Änderungen an bestehenden Anlagen. Wer das versäumt, riskiert behördliche Maßnahmen und Haftungsfolgen im Schadensfall.
Die Gefährdungsbeurteilung ist gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber, die Arbeitsmittel einsetzen. Sie dokumentiert, welche Gefährdungen von Maschinen, Anlagen und Arbeitsbedingungen ausgehen und welche Schutzmaßnahmen getroffen werden. Bei einem Arbeitsunfall ist sie das erste Dokument, das Behörden und Gerichte prüfen. Eine fehlende oder mangelhafte Beurteilung kann zur persönlichen Haftung führen.
Ja. Eine dokumentierte, methodisch korrekte Risikoanalyse zeigt, dass das Unternehmen seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Im Schadensfall oder Strafverfahren kann sie eine Haftung abwehren oder das Verschulden eingrenzen. Ich berücksichtige bei der Erstellung immer die mögliche spätere rechtliche Verwendung.
Ich sehe regelmäßig, was eine fehlende Risikoanalyse kostet: Bußgelder, Betriebsstillstände, Schadensersatzansprüche. Im Erstgespräch schätze ich den Aufwand realistisch ein und sage direkt, ob mein Einsatz in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Ihr nächster Schritt
Risiko erkannt
oder unsicher, ob eines besteht?
Schildern Sie mir Ihre Situation –
ich sage Ihnen direkt, ob und wie ich helfen kann.