LOrem Ispum
Parteigutachten –
wenn Ihre Position technisches Gewicht braucht.
Fehlinvestitionen entstehen selten durch böse Absicht – sondern weil niemand die richtigen technischen Fragen gestellt hat. Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger erstelle ich Parteigutachten, die standhalten: für interne Entscheidungen, zur Vorbereitung von Verhandlungen, oder um ein bestehendes Gutachten konkret zu hinterfragen.
Von der Beurteilung bis zum Gegengutachten
Was ein Parteigutachten leisten kann.
Viele meiner Auftraggeber kommen mit einem fertigen Gerichtsgutachten in der Hand und dem Gefühl, dass da etwas nicht stimmt. Manchmal bestätigt die technische Prüfung das. Manchmal nicht. In beiden Fällen wissen Sie danach, woran Sie sind.
Aus der Gutachtenpraxis kenne ich, welche Einwände vor Gericht tragen und welche nicht. Das fließt direkt in die Arbeit ein. Parteigutachten entstehen aber nicht nur im Streitfall: Bewertungen vor dem Anlagenverkauf, Risikoprüfungen vor der Investition, Lieferantenaudits – überall dort, wo eine technische Einschätzung von außen mehr Sicherheit gibt als internes Bauchgefühl.
Meine Leistungen im Bereich Parteigutachten
- Parteigutachten für interne Zwecke – Bewertungen für Bilanzierung oder Anlagenverkauf
- Feststellung interner Risiken und betrieblicher Schwachstellen
- Erstellung einer Business Continuity Expertise
- Lieferantenaudit zur Festigung von Kundenbeziehungen
- Beweissicherung und Privatbefund als Grundlage für spätere Verfahren
- Gegengutachten, wenn ein Gerichts- oder Privatgutachten erschüttert werden soll
- Technische Beratung und Begleitung des eigenen Rechtsanwalts im Verfahren
Ihr Mehrwert
Klare Einschätzung. Starke Verhandlungsposition.
- Methodisch einwandfreies Gutachten – angreifbar für den Gegner, verlässlich für Sie
- Technische Kompetenz in der Verhandlung – auf Augenhöhe mit Sachverständigen
- Früherkennung, ob ein Anspruch technisch haltbar ist
- Dokumentierter Befund als Entlastungsbeweis im Streitfall
Aus der Praxis
Fallbeispiele

Brand Sägewerk
Internationales Loss Adjusting – Schadensumfang bewertet, Regulierung durchgesetzt.

Turbolader – Maschinenbruch
Technische Ursachenanalyse – Haftungsfrage eindeutig geklärt.

Sturmschaden Brückenkran
Beweissicherung vor Ort – Schadensursache ermittelt, Regulierung begleitet.
Gegengutachten
Ein bestehendes Gutachten erschüttern –
wenn etwas nicht stimmt.
Ein Parteigutachten ist kein Beweismittel im verfahrenstechnischen Sinn. Aber es kann einem Verfahren eine andere Richtung geben. Es zwingt den Gerichtssachverständigen, sich mit konkreten technischen Einwänden zu befassen. Und es gibt dem Anwalt die Fragen, die er ohne technischen Rückhalt nicht stellen könnte.
In der Praxis sehe ich oft, dass Parteien ihr Fragerecht nicht ausschöpfen, weil der technische Hintergrund fehlt. Als Berater des Rechtsanwalts kann ich in der Verhandlung direkt reagieren: auf Lücken im Befund, auf widersprüchliche Schlussfolgerungen, auf fehlende Methodik.
So prüfe ich ein bestehendes Gutachten
- Methodenprüfung – wurde die richtige Untersuchungsmethode gewählt und korrekt angewendet?
- Befundprüfung – sind alle relevanten Tatsachen erhoben und vollständig dokumentiert?
- Schlüssigkeitsprüfung – folgen die Schlussfolgerungen nachvollziehbar aus dem Befund?
- Formulierung konkreter Fragen und Einwände für die mündliche Gutachtenserörterung
- Erstellung eines schriftlichen Gegengutachtens zur Einbringung im Verfahren
- Begleitung des Rechtsanwalts in der Verhandlung als fachkundiger Berater
Ihr Mehrwert
Technischer Rückhalt. Auf den Punkt gebracht.
- Schwachstellen im Fremdgutachten klar benannt – nicht als Meinung, sondern als Befund
- Fragerecht im Verfahren wirksam ausgeschöpft
- Gerichtssachverständiger zu Ergänzung oder Änderung veranlasst
- Anwalt fachlich entlastet – technische Kompetenz direkt am Tisch
Arbeitsweise
Von der ersten Einschätzung bis bis zum fertigen Gutachten.
01
Erstgespräch & Einschätzung
Ich höre zu, stelle die entscheidenden Fragen und gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung: ob und wie ein Parteigutachten in Ihrer Situation helfen kann.
02
Befundaufnahme vor Ort
Ich erhebe den Befund direkt am Objekt oder prüfe die vorliegenden Unterlagen, Fotos und Dokumente – möglichst zeitnah, um Beweise zu sichern.
03
Analyse & Gutachtenerstellung
Methodisch sauber, nachvollziehbar, gerichtsfest. Das Gutachten richtet sich exakt an Ihrer Fragestellung aus – nicht mehr, nicht weniger.
04
Begleitung im Verfahren
Auf Wunsch begleite ich Ihren Anwalt in der mündlichen Verhandlung, formuliere Fragen und reagiere direkt auf das Gutachten des Gerichtssachverständigen.
Häufige Fragen
Was Sie wissen sollten, bevor Sie anrufen.
Die wichtigsten Fragen aus der Gutachterpraxis
Ein Gerichtsgutachten wird vom Gericht in Auftrag gegeben und gilt als neutrales Beweismittel im Verfahren. Ein Parteigutachten entsteht im Auftrag einer Partei. Es ist kein Beweismittel im verfahrenstechnischen Sinn, kann aber die technische Argumentation erheblich stärken, den Gerichtsgutachter zu Ergänzungen veranlassen und dem eigenen Anwalt konkrete Fragen an die Hand geben. Entscheidend ist: Nur ein methodisch einwandfreies Gutachten kann seinen Zweck erfüllen.
Ja, wenn das Gegengutachten methodisch sauber und fachlich fundiert ist. Ein gut begründetes Gegengutachten kann den Gerichtssachverständigen zwingen, seinen Befund zu ergänzen oder seine Schlussfolgerungen zu revidieren. Es gibt dem Richter außerdem einen konkreten Anlass, ein weiteres Gutachten in Auftrag zu geben. Was nicht funktioniert: ein Gegengutachten, das nur eine andere Meinung äußert, ohne die Grundlagen des bestehenden Gutachtens konkret zu hinterfragen.
So früh wie möglich, vor allem wenn Beweise gesichert werden müssen, bevor Maschinen repariert oder Schäden beseitigt werden. Im laufenden Verfahren gilt: Je früher desto besser, da verfahrensrechtliche Fristen eine Rolle spielen. Für die Prüfung eines bestehenden Gerichtsgutachtens sollte das Gegengutachten vor der mündlichen Gutachtenserörterung vorliegen, damit das Fragerecht wirksam ausgeübt werden kann.
Ja. Auch als Parteisachverständiger bin ich an die Standesregeln der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen gebunden. Das bedeutet: Ich berichte, was der Befund ergibt, nicht was mein Auftraggeber gerne hören würde. Ein gefälliges Gutachten schadet mehr als es nützt, weil es im Verfahren sofort angreifbar ist.
Ja. Als sachkundiger Berater kann ich neben dem Rechtsanwalt an der Verhandlung teilnehmen, technische Fragen formulieren und auf Lücken im Befund oder Gutachten des Gerichtssachverständigen direkt reagieren. Das ist oft wirkungsvoller als ein schriftliches Gegengutachten allein, weil der direkte fachliche Austausch in der Verhandlung eine andere Qualität hat.
Der Aufwand hängt stark von Thema und Umfang ab. Ein Privatbefund zur Beweissicherung ist etwas anderes als ein vollständiges Gegengutachten zu einem komplexen Maschinenschaden. Im Erstgespräch gebe ich eine realistische Einschätzung. In meiner Praxis sind die Ersparnisse, die ein klares Gutachten ermöglicht, fast immer größer als das Honorar: bessere Verhandlungsposition, vermiedene Verfahrenskosten, erfolgreiche Schadensregulierung.
Ihr nächster Schritt
Gutachten vorliegen – und etwas stimmt nicht?
Ich sage Ihnen direkt, wie ich helfen kann.
Schildern Sie mir Ihre Situation –
ich sage Ihnen direkt, ob und wie ich helfen kann.